Beiträge zur Sozialversicherung
Rentenversicherung:
Aktuell in 2017: 18,7%
Krankenversicherung:
Für die Krankenversicherung gilt seit dem 01.01.2009 der Gesundheitsfonds. Im Jahr 2017 beträgt der Gesamtbeitrag 14,60%, davon entfallen auf die Versicherten und Rentner 7,3%
Arbeitslosenversicherung:
3,0%
Pflegeversicherung:
2,55% – Für Kinderlose: 2,8%
Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung
Aktuell in 2017: monatlich: 4350,- € jährlich: 52.200,- €
Freiwillig Versicherte
Beitrag Mindestbeitrag Höchstbeitrag
2013 monatlich 85,05 € monatlich 1.096,20 €
Verdienstgrenze
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen: monatlich 450 €
Selbstbeteiligung an der Krankenversicherung der Renter (KVdR)
Seit dem 01.01.2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz. Ab 01.01.2011 beträgt er 15,5%. Dieser Beitragssatz wird auch in der Krankenversicherung der Rentner angewendet.
Bei versicherungspflichtigen Rentnern übernimmt die Rentenversicherung ab 01.01.2011 einen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag von 7,3% der Rente. Den verbleibenden Beitragsanteil von 8,2% haben die Rentner alleine zu zahlen. Dafür ist der bis 2008 vom Rentner aufzubringende zusätzliche Beitragssatz von 0,9% entfallen. Dieser ist bereits in dem allgemeinen Beitragsatz von 15,5% enthalten.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt ab 01.01.2013 – 2,05%, für kinderlose Rentner beträgt der Beitragssatz 2,3%. Der Beitragssatz muss in voller Höhe vom Rentner alleine getragen werden.