Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen eine Unfallversicherung an, die Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalles schützen soll. Der
Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Was ist versichert?
Versichert sind Unfälle, die Ihnen und/oder einer anderen im Antrag genannten versicherten Person zustoßen.
Soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen
Bereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
– ein Gelenk verrenkt wird oder
– Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Welche Leistungen können vereinbart werden?
- Unfallrente
- Invalidität
- Unfalltod
- Krankenhaustagegeld + Genesungsgeld
- Übergangsleistungen
- Kosmetische Operation
- Bergungskosten
- Kurkostenbeihilfe
- u.m.
Welche Personen sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die für dauernd mindestens schwerpflegebedürftig sind, sowie Geisteskranke.
Schwerpflegebedürftig ist, wer bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigt und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.
Was ist ein Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie und/oder eine andere im Antrag genannte versicherte Person sich verletzen, weil
Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von anderen verletzt werden. Keine Unfälle dagegen sind
Krankheiten und Abnutzungserscheinungen.
Was leisten wir?
Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen Geldleistungen.
Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z.B. durch Bewegungseinschränkungen,
Lähmungen oder Amputationen), zahlen wir je nach Vereinbarung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung)
und/oder eine Rente (Unfallrente ab 20 % oder ab 50 % Invalidität). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich
nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Unfallrente zahlen wir
entweder ab einem Invaliditätsgrad ab 20 % oder einem Invaliditätsgrad ab 50 %, je nachdem welche Variante Sie
gewählt haben.
Sie können weitere Leistungen vereinbaren: Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, Todesfallleistung, Übergangsleistung, für Berufstätige ein Unfall-Tagegeld.