Die passende Reiserücktrittsversicherung
Mit der Reiserücktrittsversicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt, mit der Urlaubsgarantie einen Reiseabbruch im Urlaub ab – und das weltweit.
Die Reiserücktrittsversicherung für Einzel-/Familien-Reisen
Es ist ärgerlich genug, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können oder sie vorzeitig abbrechen müssen. Umso mehr, wenn Sie zusätzlich noch auf Ihren Storno- und Rückreisekosten sitzen bleiben!
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie
Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten können, werden die folgenden Kosten erstattet:
- Rücktritts- bzw. Stornokosten
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zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten (z.B. Flugkosten bei einer Flugreise)
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bei Reiseabbruch den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird, später anteilig
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bei Unterbrechung der Reise die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z.B. Hotelkosten)
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bei verspäteter Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten (z.B. Bahn, Flug etc.)
Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung gilt in den folgenden Fällen:
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schwerer Unfall, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
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Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
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Verkehrsmittelverspätung
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Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit
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Impfunverträglichkeit
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Schwangerschaft
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erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
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Einreichung einer Scheidungsklage
Die integrierte Urlaubsgarantie ergänzt Ihren Schutz nochmals. Im versicherten Fall wird folgendes ersetzt:
- Den gesamten Reisepreis, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden muss, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen
- Die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, wenn die Reise später abgebrochen werden muss
- Mehrkosten bis 5.000,- EUR bei verspäteter Rückreise aufgrund von Elementarereignissen, die eine planmäßige Rückreise verhindern
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500,- EUR
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Anteilige Erstattung der Reiseleistung bei Unterbrechung der Reise
Das sollten Sie außerdem wissen
Haben mehr als fünf Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten in der Reiserücktrittsversicherung nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen und deren Betreuer als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Selbstbeteiligung: Kein Selbstbeteiligung bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person.
Abschlussfrist: Alle Prämien, die die Reiserücktrittsversicherung enthalten, sind sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Die Urlaubsgarantie kann bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden.