Autoversicherung
Besonders bei der Kfz-Versicherung lässt sich viel sparen. Darunter sollte der gebotene Versicherungsschutz allerdings nicht leiden. Ein rechtzeitiger Wechsel der Kfz-Versicherung kann mehrere hundert Euro einsparen und trotzdem den gewohnten Schutz bieten. Sichern Sie sich die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug zum optimalen Preis-Leistungsverhältnis.
Weiterhin ist es möglich, Ihre KFZ-Versicherungsgesellschaft bei einer Fahrzeugneuanmeldung zu wechseln.
Ihre Vorteile:
- Vergleich zahlreicher Anbieter
- Sondertarife, die zu Ihnen passen
- Anpassung und Neubewertung der Versicherung durch uns
Einzelheiten zur KFZ-Versicherung
Wann kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln?
In der Regel kann die Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt werden. Die Kündigung der KfZ-Versicherung muss entsprechend bis zum 30.11 erfolgen. Zum Jahresende setzen die verschiedenen Versicherungsgesellschaften daher verstärkt auf diesen Bereich und erstellen neue und günstige Angebote. Sollte Ihr bisheriger Versicherer die Beiträge erhöhen, haben Sie jederzeit ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb von vier Wochen, nachdem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde, Ihren Vertrag kündigen.
Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung kommt die Versicherung für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Bei Unfällen übernimmt die Versicherung alle entstehenden Kosten.
Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren.
Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wurde. Wird die Scheibe ausgetauscht wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig, wird sie repariert entfällt die SB.
Wird das Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert.
Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Schäden oder z.B. Vandalismusschäden. Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten verursacht wurden. Anders als in der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
Was ist ein Schutzbrief?
Der Kfz-Schutzbrief kann in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei Unfällen oder Pannen werden die Kosten ersetzt. Auch bei dieser Versicherung gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Leistungen.
Was ist die Fahrerschutzversicherung?
Bei einem selbst- oder mitverschuldetem Unfall sind Sie als Fahrer im Gegensatz zu den übrigen Insassen nicht ausreichend gegen den eigenen Personenschaden abgesichert.
Die Fahrerschutzversicherung leistet bei Ihrem eigenen Personenschaden, sie bezahlt Schmerzensgeld und übernimmt Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung. Der Geltungsbereich bezieht sich auf die PKW-Eigenverwendung.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden, bei denen der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Die Fahrerschutzversicherung übernimmt zusätzlich Kosten wie:
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe
- Umbaumaßnahmen
- Hinterbliebenenrente
bis zu 8 Mio. EUR je Schadenfall immer dann, wenn kein anderer dafür aufkommt (z.B. Sozialversicherungsträger oder Unfallverursacher).
Was gibt es für Sondereinstufungsmölichkeiten?
- Zweitwagenregelung
- Ehegattenregelung
- Führerscheinregelung
- Fahranfängerregelung
- Kundenkinderregelung