Auslandsreise-Krankenversicherung
Vor möglichen Krankheitskosten im Ausland schützt eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet anfallenden Kosten nur, wenn der Versicherungsnehmer in einem Land unterwegs ist, das entweder zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Auch in diesen Fällen werden lediglich die Krankheitskosten bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen.
Auch privat Versicherte sollten ihren vorhandenen Vertrag daraufhin überprüfen, ob alle Leistungen, wie z. B. der medizinisch notwendige Rücktransport, mitversichert sind. Die Auslandreisekrankenversicherung ist entweder für die einzelne Reise mit einer vorher festgelegten Anzahl von Reisetagen zu versichern oder für ein Jahr (Jahrespolice) abzuschließen.
Sind Sie viel auf Reisen, empfiehlt sich die Jahrespolice. Sie schützt auf beliebig vielen Reisen innerhalb eines Jahres. Die Reisedauer der einzelnen Reisen darf allerdings nicht länger als sechs Wochen dauern.
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten für:
- die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen,
- die stationäre Heilbehandlung,
- die schmerzstillende Zahnbehandlung,
- Arznei-, Verband- und Heilmittel,
- den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland,
- die Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.