Maschinenversicherung
Versichert sind Ihre Maschinen, Ihre maschinellen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen sowie alle fahrbaren oder transportablen Baugeräte. Das gilt für Sie als Eigentümer, Betreiber oder Mieter. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung für stationäre und mobile Maschinen geleistet bei z.B. :
- Sachschäden durch Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit
- Böswilligkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Überdruck (nicht Explosion) oder Unterdruck
- Sturm
- Frost
Desweiteren leistet der Versicherer Entschädigung für mobile Maschinen bei:
- Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
- Kurzschluss
- Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen
- Erdbeben
- Überschwemmung oder Hochwasser
- Während der Dauer von Transporten