Inventarversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Ihre Büro- und Betriebseinrichtung, Ihre Waren und Vorräte, Maschinen und sogar das Eigentum Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch folgende Gefahren beschädigt werden:
Feuer
Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie bezahlt nicht nur den Schaden, sondern auch die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten. Außerdem kommt sie für alle Maßnahmen auf, die der Schadenminderung dienen. Die Übernahme der Kosten ist i. d. R. begrenzt und kann bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein.
Einbruchdiebstahl / Vandalismus
Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher haben mitgehen lassen. Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen.
Leitungswasser
Die wenigsten vermögen sich das Ausmaß von Wasserschäden vorzustellen. Ein Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes vernichten, sondern auch die EDV-Anlage eines Steuerberaters kann komplett zerstört werden. Die Leitungswasserversicherung kommt für alle Schäden auf, auch dann, wenn Frost die Ursache war. Die Schäden am Gebäude und die Kosten für die Nebenarbeiten, die notwendig sind, um den Schaden an der Rohrleitung zu beheben, übernimmt nicht die Geschäftsinhaltsversicherung. Hierfür kommt die Geschäftsgebäudeversicherung auf.
Sturm
Ein Herbststurm deckt das Dach Ihres Geschäftsgebäudes ab und verwüstet die Büroeinrichtung oder das Warenlager. Für Schäden an der Büroeinrichtung oder am Warenlager kommt die Geschäftsinhaltsversicherung auf.