Directors & Officers

Immer häufiger werden Unternehmensleiter und Führungskräfte (Directors & Officers) für die Konsequenzen ihrer Entscheidungen verantwortlich gemacht. Sobald die Gewinne schrumpfen, sind Kläger rasch zur Stelle. Eine angebliche Pflichtverletzung, die einen Schaden verursacht haben soll, wird dann schnell unterstellt. Bedingt durch diese Entwicklung sind immer weniger Geschäftsführer und Vorstände bereit, ihre Tätigkeit ohne die Absicherung durch eine D & O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auszuüben. Ähnlich sieht es bei Beiräten und Aufsichtsräten aus. Entsprechend sprunghaft ist die Nachfrage nach D & O Haftpflichtversicherungen angestiegen. Brisant dabei ist, dass es hier um die persönliche Haftung der betroffenen Unternehmensleiter geht. Somit ist das Privatvermögen der Organe Ziel möglicher Klagen. Die Haftung der Geschäftsführer und Vorstände erstreckt sich dabei insbesondere auch auf Fehler der Mitarbeiter und Kollegen der Geschäftsleitung. Die Manager haften in voller Höhe gesamtschuldnerisch. Schon bei leichter Fahrlässigkeit droht der Verlust des kompletten Privatvermögens. Fehlentscheidungen können für Unternehmen zu Vermögensschäden in Millionenhöhe führen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Beweislast nicht beim Kläger, sondern beim Manager liegt. Ihm muss der Nachweis gelingen, dass er bei seiner Tätigkeit die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Schutz wird geboten sowohl bei Ansprüchen durch außenstehende Dritte als auch im Innenverhältnis bei Ansprüchen durch die Gesellschaft selbst.

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