Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus diesen herleiten. Bestimmte Unternehmen und Selbständige haben aber ein besonderes Vermögensschaden-Risiko, zum Beispiel das Fehlberatungsrisiko. Zu diesen Unternehmen gehören u.a.:
- IT-Unternehmen
- Medienunternehmen
- Finanzdienstleister
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Versicherungsmakler
- Immobilienmakler
- Wohnungsverwalter
- und alle Unternehmen, deren (Dienst-)Leistung aus Beratung besteht.